Das "kleine Regelwerk" der WiLa

1. Die Wählerinitiative Langen (WiLa) ist ein Verbund von Personen aus Langen, die kommunalpolitisch interessiert sind und sich für die Interessen ihrer Mitmenschen einsetzen. Die WiLa ist weder eine Partei noch ein eingetragener Verein. Sie ist ideologisch nicht festgelegt und funktioniert nicht nach dem traditionellen Parteienmuster von „rechts“ oder „links“. Die WiLa will die freie Meinungsäußerung des einzelnen fördern und ist gegen jede Form eines Fraktionszwanges. 

1.1. Sitz und Adresse der WiLa ist jeweils diejenige des/der aktuellen Vorsitzenden in Langen. 
1.2. Die WiLA verfolgt ausschließlich kommunalpolitische Zwecke in und für Langen. Sie arbeitet nicht kommerziell. Sie orientiert ihr Handeln an den Eckpunkten von Bürgernähe, Transparenz und Nachhaltigkeit.
1.3. Sie besteht aus ihren Mitgliedern und ihre Organe sind die Mitgliederversammlung und der mindestens dreiköpfige Leitungskreis.


2. Die Mitgliederversammlung umfasst Menschen, die sich der WiLA zugehörig fühlen, sich ihren Grundwerten verpflichtet wissen und sich in der WiLa auf die eine oder andere Weise engagieren wollen.
2.1. Die Mitgliederversammlung wählt den dreiköpfigen Leitungskreis, der aus einem/einer Vorsitzenden und zwei Beisitzern/Beisitzerinnen besteht. Diese sollen sich alle drei Jahre dem Votum der Mitgliederversammlung stellen.
2.2. In der mindestens einmal pro Jahr stattfindenden Mitgliederversammlung werden alle wichtigen Fragen die WiLa betreffend geregelt.
2.3. Zur Jahresmitgliederversammlung wird schriftlich eingeladen.


3. Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag hin verliehen.
3.1. Mitglied kann werden, wer sich dem deutschen Grundgesetz und der Verfassung des Landes Hessen verpflichtet weiß und dessen Handeln auf Grundlage derselben erfolgt. Die im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechte stehen für die WiLa im Vordergrund.
3.2. Mitglied in der WiLa kann sein, wer weder extremistische noch gewaltverherrlichende Ansichten verbreitet. Ein Verstoß gegen diese Grundregeln kann von der Mitgliedschaft in der WiLa ausschließen.
3.3. Anträge auf Mitgliedschaft werden vom Leitungskreis beraten und dann den Mitgliedern zur Entscheidung vorgelegt.
3.4. Mitglieder der WiLa sollen keiner politischen Partei angehören, damit sie frei und unabhängig agieren können.
3.5. Die Mitgliedschaft in der WiLa ist kostenlos. Sie endet entweder auf Wunsch des jeweiligen Mitglieds, durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch den Tod.
3.6. Es wird ein Mitgliederverzeichnis geführt, das vom Leitungskreis verwaltet wird.


4. Der Leitungskreis wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
4.1. Er agiert bis auf Weiteres, wird sich aber alle drei Jahre dem Votum der Mitgliederversammlung stellen.
4.2. Der Leitungskreis agiert vollumfänglich für und im Sinne der WiLa und führt deren Geschäfte. Eine Entlastung durch die Mitgliederversammlung erfolgt nicht.
4.3. Der Leitungskreis informiert die Mitglieder der WiLa über aktuelle Themen.

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